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hygienekonzept

Hygienekonzept

Stand: 3. Oktober 2021

Allgemeines

Laut der dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Stadt Berlin sind aktuell Veranstaltungen in geschlossenen Räumen unter Auflagen möglich. Für das VCFB findet §11 Anwendung, der folgendes vorgibt:

  • Teilnehmende und Besuchende müssen geimpft, genesen oder getestet sein und müssen dies am Eingang nachweisen.
  • Die Anwesenheit der Teilnehmenden und Besuchenden ist zu dokumentieren.
  • Für Teilnehmende und Besuchende besteht Maskenpflicht. Ausnahme: Personen befinden sich an ihrem zugewiesenen Platz und halten 1.5 m Abstand zu anderen Personen. Somit brauchen Ausstellende, solange sie sich an ihrem Platz befinden und 1.5 m Abstand zu Besuchenden einhalten, keine Maske zu tragen.
  • Von der Maskenpflicht generell ausgenommen sind lediglich Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
  • Singen ist während der Veranstaltung lt. Verordnung nicht erlaubt.

Konzept im Detail

  • Am Eingang wird der geimpft/getestet/genesen-Status jedes Teilnehmenden und Besuchenden geprüft.
  • Am Eingang wird der Zugang dokumentiert, d.h. jeder Besuchende muss seine Personalien in bekanntem Format in Papierform abgeben.
  • Teilnehmende und Besuchende bekommen einen Stempel auf den Handrücken, um die Veranstaltung kurzfristig und ohne großen Aufwand verlassen und wieder betreten zu können.
  • Der Veranstalter stellt Desinfektionsmittel für die Hände am Eingang zur Verfügung.
  • Der Veranstalter achtet auf die Einhaltung der Maskenpflicht.
hygienekonzept.txt · Zuletzt geändert: 2021/10/09 07:43 von eva