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hygienekonzept

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Hygienekonzept

Stand: 13. September 2021

Allgemeines

Laut der dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Stadt Berlin sind aktuell Veranstaltungen in geschlossenen Räumen unter Auflagen möglich. Für das VCFB findet §11 Anwendung, der folgendes vorgibt:

  • Teilnehmende müssen geimpft, genesen oder getestet sein und müssen dies am Eingang nachweisen.
  • Die Anwesenheit der Teilnehmenden und Besuchenden ist zu dokumentieren.
  • Für Teilnehmende und Besuchende besteht Maskenpflicht. Ausnahme: Personen befinden sich an ihrem zugewiesenen Platz und halten 1.5m Abstand zu anderen Personen. Somit brauchen Ausstellende, solange sie sich an ihrem Platz befinden und 1.5m Abstand zu Besuchenden einhalten, keine Maske zu tragen.
  • Singen ist während der Veranstaltung lt. Verordnung nicht erlaubt.
  • Die maximale gleichzeitige Personenanzahl auf dem VCFB ergibt sich aus der Größe der Veranstaltungsfläche und beträgt insgesamt 109 Personen (Besuchende und Teilnehmende zusammengenommen).

Konzept im Detail

  • Am Eingang wird der geimpft/getestet/genesen-Status jedes Teilnehmenden und Besuchenden geprüft.
  • Am Eingang wird der Zugang dokumentiert, d.h. jeder Besuchende muss seine Personalien in bekanntem Format in Papierform abgeben.
  • Teilnehmende und Besuchende bekommen einen Stempel auf den Handrücken, um die Veranstaltung kurzfristig und ohne großen Aufwand verlassen und wieder betreten zu können.
  • Am Eingang wird die aktuelle Personenanzahl in der Ausstellung befindet gezählt. Ist die maximale gleichzeitige Besucheranzahl erreicht, werden weitere Besuchende gebeten, im Freien zu warten, bis andere Besuchende die Veranstaltung verlassen.
  • Der Veranstalter stellt Desinfektionsmittel für die Hände am Eingang zur Verfügung.
  • Der Veranstalter achtet auf die Einhaltung der Maskenpflicht.
hygienekonzept.1632823016.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/09/28 11:56 von zeltophil