====== Hygienekonzept ====== Stand: 3. Oktober 2021 ===== Allgemeines ===== Laut der dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Stadt Berlin sind aktuell Veranstaltungen in geschlossenen Räumen unter Auflagen möglich. Für das VCFB findet [[https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#paragraph11|§11]] Anwendung, der folgendes vorgibt: * Teilnehmende und Besuchende müssen geimpft, genesen oder getestet sein und müssen dies am Eingang nachweisen. * Die Anwesenheit der Teilnehmenden und Besuchenden ist zu dokumentieren. * Für Teilnehmende und Besuchende besteht Maskenpflicht. Ausnahme: Personen befinden sich an ihrem zugewiesenen Platz und halten 1.5 m Abstand zu anderen Personen. Somit brauchen Ausstellende, solange sie sich an ihrem Platz befinden und 1.5 m Abstand zu Besuchenden einhalten, keine Maske zu tragen. * Von der Maskenpflicht generell ausgenommen sind lediglich Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. * Singen ist während der Veranstaltung lt. Verordnung nicht erlaubt. ===== Konzept im Detail ===== * Am Eingang wird der geimpft/getestet/genesen-Status jedes Teilnehmenden und Besuchenden geprüft. * Am Eingang wird der Zugang dokumentiert, d.h. jeder Besuchende muss seine Personalien in bekanntem Format in Papierform abgeben. * Teilnehmende und Besuchende bekommen einen Stempel auf den Handrücken, um die Veranstaltung kurzfristig und ohne großen Aufwand verlassen und wieder betreten zu können. * Der Veranstalter stellt Desinfektionsmittel für die Hände am Eingang zur Verfügung. * Der Veranstalter achtet auf die Einhaltung der Maskenpflicht.